PB 4.2-3: Lenkung der Aufzeichnungen
1 Ziel und Zweck
Dieses Verfahren regelt den Umgang mit den von dem Bauunternehmen Mustermann zu erstellenden für das Qualitäts- und Umweltsystem relevanten Aufzeichnungen.
2 Geltungsbereich
Diese Prozessbeschreibung gilt für alle Abteilungen des Unternehmens.
3 Begriffe
Aufzeichnungen
Auf Basis der für das Qualitäts- und Umweltsystem relevanten Dokumente erstellte Schriftstücke zur Dokumentation der durchgeführten Arbeiten.
4 Zuständigkeiten
Sofern keine anderen Regelungen getroffen wurden, sind für die Erstellung, Aufbewahrung, Verteilung und Ausgabe von Aufzeichnungen die Personen zuständig, die mit der Durchführung der zugehörigen Tätigkeiten beauftragt wurden.
5.1 Erstellung von Aufzeichnungen
Aus den Kapiteln des QM-/UM-Handbuches bzw. den dazugehörigen Prozessbeschreibungen kann entnommen werden, welche Aufzeichnungen und Auswertungen zu erstellen sind.
Aufzeichnungen und Auswertungen erfolgen anhand von Formblättern (Anhang) oder durch Erfassung im IT-System.
Wenn Aufzeichnungen (bzw. Auswertungen) erforderlich sind,
· sind Art, Umfang und Aufbau der Aufzeichnungen festzulegen
· sind Zuständigkeiten für die Erstellung zu regeln
· ist die Zuordnung von Aufzeichnungen, der Bauleistungen, Verfahren, Einrichtungen und Personen sicherzustellen
· ist der Verteiler (bzw. ein Verfahren zur Bestimmung des Verteilers) festzulegen
· sind Aufbewahrungsort und -dauer bestimmen
· sind Aufzeichnungen vor Beeinträchtigung, Beschädigung und Verlust zu schützen
· ist die Registrierung und Identifizierbarkeit sicherzustellen
· ist die Leserlichkeit sicherzustellen
5.2 Prozessdiagramm – Erstellung von Aufzeichnungen
6 Dokumentation
· Aufzeichnungen
7 Änderungsdienst
Der Änderungsdienst dieser PB wird vom QM-/UM-Beauftragten vorgenommen.
8 Hinweise und Mitgeltende Unterlagen
8.1 Mitgeltende Unterlagen
- keine -
8.2 Hinweise
- keine -
9 Anlagen
· Musterformblatt Aufzeichnung